Trennscheiben am Fahrerarbeitsplatz

21.05.2020

 

GASTBEITRAG im Roten Renner

 

 

Trennschutz aus Versicherungssicht

 

Wir gaben auf Anfrage des Roten Renners eine Einschätzung zum derzeit viel diskutierten Thema Trennscheiben am Fahrerarbeitsplatz ab.

 

»Um es gleich vorweg zu sagen: Eine Handreichung zur Frage, welchen Schutz man verwenden sollte, gibt es nicht. Ich bitte zubeachten, dass es sich hier um unsere Einschätzung als Versicherungsexperte für Verkehrsbetriebe handelt. Diese fußt im Wesentlichen auf eigener, über 30-jähriger Erfahrung sowie auf Gesprächen mit Verkehrsbetrieben, Sachverständigen und Versicherungsgesellschaften. Rechtsverbindlich kann die Einschätzung natürlich nicht sein.


Das Hauptkriterium war zu Anfang der Krise sicherlich, dass es eine schnell einzubauende Lösung sein sollte, die vor allen Dingen die Übertragung der Corona-Viren verhindern sollte. Die Nutzungsdauer war für einige, wenige Wochen geplant. Der Trennschutz sollte eine Übergangslösung sein, bis die Situation sich wieder normalisiert hätte. Deshalb wurde in vielen Fällen kein übermäßig großes Augenmerk darauf gerichtet, ob diese Lösungen den Anforderungen an eine straßenverkehrsrechtliche Zulassungsvorgabe entsprechen würden. Wo kein Kläger, da kein Richter. Oder anders ausgedrückt: Wo kein Unfall, da kein Kläger. Tatsächlich ist uns bis heute auch kein Schadenfall bekannt, der auf den Einbau eines (provisorischen) Trennschutzes zurückzuführen wäre.


Mittlerweile wird klar, dass Busse (aber auch Taxis und Mietwagen) mit entsprechenden Schutzvorrichtungen auszustatten sein werden, wenn man Personen befördern will. Und damit rückt neben dem gesundheitlichen Aspekt auch mehr und mehr der Aspekt der Verkehrssicherheit in den Vordergrund. Dies mit den Herausforderungen einer schnellen Verfügbarkeit unter einen Hut zu bringen, ist sicherlich eine große Herausforderung.

 

Letztlich liegt es wohl in der individuellen Verantwortung der Unternehmer, für sich die Trennschutz-Lösung zu finden, die eine ausreichende Nachhaltigkeit bietet und die Verkehrssicherheit weiterhin gewährleistet. Letztlich müssen diese den Vorgaben der StVZO und BoKraft entsprechen. Festeinbauten aus Materialien wie Plexiglas oder Kunststoff, wie sie für Busse zum Beispiel von Evobus angeboten werden, dürften sicherlich ABE relevant/eintragungspflichtig sein. Wir meinen, dass der Hersteller die Frage sicherlich geklärt haben wird.


Sollte der Kunde selbst Festeinbauten vornehmen wollen, sollte die Frage der Betriebssicherheit und Zulässigkeit in jedem Fall mit einem für Zertifizierungen zugelassenen Prüfinstitut wie z.B. TÜV, DEKRA oder GTÜ im Vorfeld abgeklärt werden. Nicht, dass den Kunden bei der nächsten Hauptuntersuchung/Sicherheitsprüfung eine böse Überraschung erwartet und die Schutzvorrichtungen ggf. wieder zurückgebaut werden müssen. Diesen Punkt abzuklären, empfehlen wir aber auch für die nicht-starren Einbauten wie Planen- oder Vorhang-Lösungen. Dies könnte auch möglichen strafrechtlichen Ermittlungen im Falle eines Unfalles vorbeugen.


Aus Versicherungssicht gilt natürlich, dass sämtliche Schutzmaßnahmen weder die Betriebssicherheit, die notwendige Bewegungsfreiheit oder die Sicht des Fahrpersonals einschränken dürfen.

Ob dem Verkehrsbetrieb nach einem Schaden möglicherweise Konsequenzen oder Regressforderungen von der Versicherung drohen, wenn ein nicht sachgemäßer Trennschutz ursächlich zum Unfall beigetragen hat, ist nicht auszuschließen, unterläge aber immer einer Einzelfallprüfung. Aber auch dies dürfte durch eine Vorabprüfung mit einem Prüfinstitut wie DEKRA, TÜV oder GTÜ ausschließbar sein.«

Marco Schmitt

Marco Schmitt

Prokurist Leitung Vertragsbetreuung

Ihr Ansprechpartner:

 

Marco Schmitt
Versicherungskaufmann
Handlungsbevollmächtigter
+49 (0) 931. 98 00 70-19

 

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