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Omnibusbetriebsgebäude: Unterversicherung kann teuer werden

Reduzierte Gebäudebewertungskosten für Dittmeier-Kunden


Bei Schäden an Firmengebäuden ersetzt die Versicherung einen Schaden maximal bis zur vereinbarten Versicherungssumme. Wurde diese vom Kunden zu niedrig angesetzt, muss der Eigentümer den Rest des Schadens selbst tragen. Darüber hinaus hat er noch mit einem Abzug wegen Unterversicherung zu rechnen.

 

 

Durch eine zu niedrige Gebäude-Bewertung kann die Entschädigung der Versicherung leicht nur 50% oder 60% des eigentlichen Schadens betragen. Ist das Gebäude andererseits zu hoch bewertet, zahlt der Kunde ständig eine unnötig hohe Versicherungsprämie. Beide Situationen sind unbefriedigend oder gar existenzbedrohend.

 

Gebäude-Gutachten geben Sicherheit

 

Ein Gutachten ist eine kostengünstige und sichere Möglichkeit, den korrekten Gebäudewert zu ermitteln. Es lohnt sich im Schadensfall und auch in schadensfreien Zeiten. Dittmeier, Spezialversicherungsmakler für Omnibusbetriebe, arbeitet mit Dipl.-Sachverständigen zusammen, die eine professionelle Wertermittlung von Gebäuden durchführen. Der Würzburger Versicherungsexperte hat eine Rahmenvereinbarung getroffen, sodass Dittmeier-Kunden einen Wertbericht für etwa 40% der üblichen Honorare erhalten, die für ein Verkehrswertgutachten gemäß HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) anfallen würden, zuzüglich Fahrtkosten und Gebühren.

 

Ein Wertbericht enthält weniger Informationen als ein Verkehrswertgutachten und ist deswegen nicht unbedingt für Verkaufsverhandlungen geeignet. Für die Ermittlung der korrekten Versicherungssumme bietet er jedoch eine verlässliche Grundlage. Ein Wertbericht sollte von speziell geschulten, erfahrenen und unabhängigen Gebäudesachverständigen erstellt werden.

 

Berechnungsbeispiel

 

An einem Beispiel lassen sich die Auswirkungen einer Unterversicherung verdeutlichen: Ein Firmengebäude oder eine Bushalle ist 1 Million Euro wert. Bei der Versicherung wurden als Gebäudewert jedoch nur 800.000 Euro angegeben. Es besteht somit eine Unterversicherung von 20%. Bei einem Schaden in Höhe von 500.000 Euro zieht das Versicherungsunternehmen 20% Unterversicherung ab. Die Entschädigung liegt somit nur bei 400.000 Euro. Die fehlenden 100.000 Euro zum eigentlichen Schaden muss der Eigentümer selbst aufbringen.

 

Wer das Risiko einer Unterversicherung nicht eingehen möchte, ist mit einer professionellen Gebäudewertermittlung auf der sicheren Seite.

» Verknüpfte News "Reduzierte Kosten für Gebäude-Bewertung" vom 04.12.2009


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Text ohne Abbinder: 2.329 Zeichen, 09.12.2009
Veröffentlichung honorarfrei, Belegexemplar erbeten