Baum umgestürzt

08.02.2021

(R)echt umwerfend

 

Heute geht es um die Frage, wann eine Kommune für einen umstürzenden Baum haftet.

 

Was war passiert?

 

Im Juni 2016 stürzte der Ast einer 16 Meter hohen Esche auf eine Straße in Essen. Dabei wurde ein heranfahrendes Porsche 911 Cabrio beschädigt. Es entstand ein Schaden von mehr als 50.000 Euro. Diesen machte der Fahrer gegenüber der für den Baum zuständigen Gemeinde geltend.

Die Kommune bestritt, ihre Verkehrssicherungs-Pflicht verletzt zu haben. Bei Sichtkontrollen im August 2015 und April 2016 sei zwar festgestellt worden, dass die Esche Pilzbefall aufwies und morsch war. Trotz allem seien die Kontrolleure zu dem Ergebnis gekommen, den Baum erst Ende Januar 2017 zu fällen. Der Fall ging also vor Gericht.

 

 

Die Entscheidung (1)

 

Das zuerst mit dem Fall befasste Landgericht Essen hielt die Einschätzung der Stadt für falsch. Es verurteilte die Kommune dazu, dem Pkw-Fahrer gut 47.500 Euro zu zahlen. Nach Überzeugung der Richter hätte nämlich angesichts des Sichtbefundes eine weitere Kontrolle des Baumes stattfinden müssen.

 

Die Entscheidung (2)

 

Die von der Stadt beim OLG Hamm eingelegte Berufung hatte nur teilweise Erfolg. Generell müssten Gefahren, die (...) auf Gegebenheiten oder Gewalten der Natur beruhten, als unvermeidbar hingenommen werden.

In dem entschiedenen Fall sei aber die reine Sichtkontrolle nicht ausreichend gewesen, da der Baum bereits unter Pilzbefall gelitten hatte und morsch gewesen sei. Angesichts dessen wären weitere Untersuchungen (…) erforderlich gewesen. Dabei wäre zu erkennen gewesen, dass der Baum innerhalb der nächsten 14 Tage hätte gefällt werden müssen.

Der Kläger erhielt somit aufgrund festgestellter Verletzung der Verkehrssicherungspflicht gut 38.000 EUR zugesprochen. 20% des Schadens musste er selbst tragen, da ihm die Betriebsgefahr seines PKW angerechnet wurde.

 

Das Urteil ist rechtskräftig (OLG Hamm v. 30.10.2020, AZ: 11 U 34/20) und kann im Volltext gerne bei uns angefordert werden.

Ihr Ansprechpartner
Oliver Löhr
Leitung Schadenabteilung (hbv)
Geprüfter Schadenmanager
Schadenregulierung
+49 (0) 931. 98 00 70-86
+49 (0) 931. 98 00 70-586
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