Kfz-Versicherung
für Großkunden - Flottenvertrag
Sonderkonditionen für Ihre Flottenversicherung
Ihre Kfz-Versicherung ist bei Dittmeier immer individuell auf Sie zugeschnitten. Dittmeier ist mit einem Gesamtbestand von ca. 25.000 versicherten Kraftfahrzeugen einer der großen deutschen Anbieter von Kfz-Versicherungslösungen und verfügt über jahrzehntelange Erfahrung beim Entwickeln von Kfz-Versicherungsprogrammen. Flottenversicherung bei Dittmeier.
Profitieren Sie von einem umfassenden Versicherungsschutz für Ihre Fahrzeugflotte
Ihre Kfz-Versicherungen bei Dittmeier haben zunächst wie bei Ihrer bisherigen Versicherung die Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Kraftfahrtversicherung (AKB) zur Grundlage. Allerdings sind diese Regelungen gerade für Ihre Kfz-Flotte nicht ausreichend. Sie profitieren durch Dittmeier von weitreichenden Erweiterungen des Versicherungsschutzes durch ergänzende Klauseln. Diese sind nachfolgend in Kurzform auszugsweise dargestellt.
Entscheidend für den Versicherungsschutz ist der ausführliche Kfz-Rahmenvertrag mit den Versicherungsbedingungen.
Viele renommierte Versicherer für Ihre Flottenversicherung
Dittmeier ist Ihr Versicherungsmakler, der Ihnen die wichtigsten Kfz-Versicherungsmodelle anbieten und
neutral vergleichen kann. Sie haben die Auswahl:
Allianz, HDI, HDNA, KRAVAG/R+V, Signal-lduna/VdK,
Württembergische, Provinzial, Mannheimer oder ERGO.
Viele Sonderklauseln
zur Erweiterung des Versicherungsschutzes
Ihrer Fahrzeug-Flotte
Klauseln für mehr Leistung
Optimale Absicherung Ihrer Fahrzeug-Flotte
- Omnibusse, LKW, Taxi, Mietwagen, Firmenwagen -
Bergungskosten im Totalschadenfall
Bei einem Totalschaden sind die Bergungskosten über die Kaskoversicherung oft nicht versichert. Bei Dittmeier haben Sie jedoch zusätzlich bis zu 5.000 EUR Versicherungsschutz.
Abschleppkosten im Totalschadenfall
Auch hier gilt: Bei einem Totalschaden sind die Abschleppkosten oftmals nicht versichert. Bei Dittmeier haben Sie jedoch zusammen mit den Bergungskosten zusätzlich bis zu 5.000 EUR Versicherungsschutz. Versichert ist das Abschleppen zur nächstgelegenen Fachwerkstatt.
Abzüge "neu für alt"
In der Kaskoversicherung entfällt dieser sonst übliche Abzug.
Schäden durch Reifenplatzer
Im Rahmen der Vollkasko-Versicherung sind auch Schäden am Fahrzeug gedeckt, die dadurch entstehen, dass der Schaden durch einen Reifenplatzer verursacht wurde. Die Versicherung beruft sich hier nicht auf den Ausschluss eines "inneren Betriebsschadens".
Glasreparatur
Ist bei einem Glasbruchschaden eine Reparatur der Scheiben erfolgt, wodurch der Austausch einer beschädigten Scheibe verhindert wird, trägt der Versicherer die Reparaturkosten. Der vereinbarte Selbstbehalt kommt nicht zum Tragen. Dies gilt bei einer bestehenden Kaskoversicherung, wenn der Selbstbehalt für Teilkaskoschäden 1.000 EUR oder weniger beträgt.
Sonderausstattung
Sämtliche versicherbaren Sonderausstattungen sind in der Kaskoversicherung bis zu 50.000 EUR für PKW, 100.000 EUR für LKW/ Zugmaschinen und ohne Begrenzung bei Bussen ohne Beitragszuschlag mitversichert, wenn im Gesamtneuwert angegeben.
Versicherungsschutz auf Schiffen und Fähren
Bei der Benutzung von Schiffen und/oder Fähren in europäischen Gewässern gilt der Versicherungsschutz aus der Fahrzeugvollversicherung erweitert auf:
- Untergang des versicherten Fahrzeugs
- Beschädigung des versicherten Fahrzeugs durch Schlingern des Wasserfahrzeugs, überkommendes Wasser oder Gegenfallen von Gegenständen jeglicher Art
- Aufopferung des versicherten Fahrzeugs durch die Schiffsführung
- Aufwendungen des Fahrzeughalters/-eigentümers im Rahmen der Großen Havarie
Schäden durch Lawinen, Muren und Erdsenkung
Schäden durch unmittelbare Einwirkung von Lawinen, Muren und Erdsenkung sind im Rahmen der Teilkaskoversicherung beitragsfrei mitversichert. Lawinen sind an Berghängen niedergehende Schnee- oder Eismassen. Muren sind Abgänge von Geröll, Schlamm und Gesteinsmassen auch in Verbindung mit Baumgruppen.
Kurzschlussschäden an Aggregaten
Diese Schäden sind nach den üblichen Versicherungsbedingungen nicht versichert. Für Sie als Kunde gilt jedoch über Dittmeier: Kurzschlussschäden sind neben der Verkabelung auch an elektrischen und elektronischen Bestandteilen (u. a. Batterien, Lichtmaschine, Anlasser, Regler, Tachometer, etc.) und Aggregaten bis zu 3.000 EUR mitversichert.
Marderbiss/Tierbiss
Alle Tierbissschäden – nicht nur solche durch Marder - an Kabeln und die Folgeschäden sind mindestens bis 3.000 EUR versichert. Unbegrenzt mitversichert sind in der Teilkaskoversicherung Schäden durch einen Zusammenstoß mit Wirbeltieren aller Art, also nicht beschränkt auf Wildtiere wie häufig üblich.
Klauseln für mehr Sicherheit
Beginn des Versicherungsschutzes ab Gefahrtragung
Sie haben ein Fahrzeug gekauft und bezahlt, aber noch nicht abgeholt.
Plötzlich brennt es. Sie haben Versicherungsschutz, obwohl das Fahrzeug noch nicht zugelassen ist.
Einsatz von im Linienverkehr versicherten Omnibussen im Gelegenheitsverkehr
Sie haben auch den vollen Versicherungsschutz, wenn im Linienverkehr versicherte Busse gelegentlich im Reiseverkehr eingesetzt werden.
Verbleib von Zündschlüsseln im Omnibus
Der Versicherer beruft sich im Falle eines Fahrzeugdiebstahls nicht auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit, wenn Ihre Omnibusse mit steckendem Zündschlüssel aus einer mit bündigem Sicherheitsschloss gesicherten und verschlossenen Bushalle gestohlen werden.
Verleih von Omnibussen, LKW, Taxis und anderen Fahrzeugen
Sie haben auch hierfür Versicherungsschutz: Der gelegentliche Verleih von Omnibussen, LKW, Taxis und anderen Fahrzeugen an befreundete Unternehmer oder ehemals beschäftigte Fahrer (gleichgültig ob unentgeltlich oder zu den marktüblichen Tagessätzen).
Mitversicherung der groben Fahrlässigkeit
Der Versicherer verzichtet im Rahmen der Fahrzeugversicherung auf den Einwand der grob fahrlässigen Herbeiführung des Versicherungsfalles gemäß § 81 VVG.
Mietwagen-Haftpflicht im Ausland
Ihre Versicherung umfasst auch Schäden, die mit einem im Ausland von einem gewerbsmäßigen Vermieter angemieteten Selbstfahrervermiet-PKW verursacht werden, soweit nicht aus einer für das angemietete Fahrzeug bestehenden Haftpflichtversicherung oder aus einer anderen Versicherung Deckung besteht. Diese Erweiterung gilt für alle Inhaber und Geschäftsführer.
Versehensklausel
Eine Anzeige oder Meldung von Ihnen an die Versicherung ist unabsichtlich falsch oder Sie unterlassen versehentlich eine Anzeige. Durch diese Schutzklausel leistet die Versicherung trotzdem.
Geld sparen mit diesen Klauseln der Flottenversicherung
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