Versicherung für LKW
und Zugmaschinen
Die große Auswahl für Ihre Kfz-Flotten-Versicherung
Ihre LKW Versicherung ist bei Dittmeier immer individuell auf Sie zugeschnitten. Dittmeier ist mit einem Gesamtbestand von ca. 25.000 versicherten Kraftfahrzeugen einer der großen deutschen Anbieter von Kfz-Versicherungslösungen und verfügt über jahrzehntelange Erfahrung beim Entwickeln von Kfz-Versicherungsprogrammen.
Profitieren Sie von einem umfassenden Versicherungsschutz. Hier eine Auswahl an Leistungen für LKW-Flotten, die in dieser Qualität üblicherweise nicht versichert sind.
Große Auswahl und viele Sonderklauseln für Ihren bestmöglichen Versicherungsschutz
Ihre LKW-Versicherungen bei Dittmeier haben zunächst wie bei Ihrer bisherigen Versicherung die Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Kraftfahrtversicherung (AKB) zur Grundlage. Allerdings sind diese Regelungen gerade für Ihre Kfz-Flotte nicht ausreichend. Sie profitieren durch Dittmeier von weitreichenden Erweiterungen des Versicherungsschutzes durch ergänzende Klauseln, je nachdem, für welche LKW-Versicherung Sie sich über Dittmeier entscheiden.
Alle Möglichkeiten sind nachfolgend in Kurzform auszugsweise dargestellt. Entscheidend für den Versicherungsschutz ist der ausführliche Kfz-Rahmenvertrag mit den Versicherungsbedingungen.
Zehn renommierte Versicherer für LKW und Zugmaschinen zur Auswahl
Mit diesen Versicherern unterhält Dittmeier Kooperationen, um Ihre Flotte bestmöglich abzusichern:
Allianz, HDI, KRAVAG/R+V, Signal-lduna/VdK, TVM, VHV, Württembergische, Provinzial, Mannheimer oder ERGO.
Klauseln für mehr Leistung
Optimale Absicherung Ihrer LKW-Flotte
Bergungskosten im Totalschadenfall
Dittmeier leistet bis zu 10.000 EUR mehr als die übliche Versicherung
Abschleppkosten im Totalschadenfall
Auch hier greift eine Mehrleistung von bis zu 10.000 EUR.
Abzüge "neu für alt"
In der Kaskoversicherung entfällt dieser sonst übliche Abzug.
Schäden durch Reifenplatzer
Normalerweise nicht versichert, da ein „innerer Betriebsschaden“
vorliegt. Über Rahmenverträge von Dittmeier mit den meisten
Versicherern jedoch versichert.
Brems-/Betriebs-/Bruchschäden
Die Kaskoversicherung wird erweitert u. a. um Schäden durch starkes Bremsen, Bedien- und Materialfehler, Ladung, Ermüdungsbrüche, Verwinden, Einknicken, Versagen von Mess-, Regel- oder Sicherheitstechnik.
Motorschäden
Durch eine Zusatzdeckung können auch Motorschäden mitversichert
werden.
Glasreparatur
Je nach Rahmenvertrag wird auf den Abzug der Selbstbeteiligung
verzichtet, wenn eine Reparatur statt Scheibenwechsel stattfindet.
Sonderausstattung
Sämtliche Sonderausstattungen sind in der Kaskoversicherung
mitversichert.
Mietwagen-Haftpflicht im Ausland
Sie als Inhaber oder Geschäftsführer leihen im Ausland einen PKW-Mietwagen, dann haben Sie die hohe deutsche Versicherungssumme automatisch versichert
Schäden durch Lawinen, Muren und Erdsenkung
In der Teilkaskoversicherung in den meisten Rahmenverträgen
beitragsfrei mitversichert.
Kurzschlussschäden an Aggregaten
Diese Schäden sind nach den üblichen Versicherungsbedingungen
nicht versichert. Über Dittmeier sind jedoch in den meisten Rahmenverträgen
Kurzschlussschäden neben der Verkabelung auch
an elektrischen und elektronischen Bestandteilen mitversichert.
Marderbiss/Tierbiss
Alle Tierbissschäden – nicht nur solche durch Marder – an Kabeln und die Folgeschäden sind mindestens bis 3.000 EUR versichert. Unbegrenzt mitversichert sind in der Teilkaskoversicherung Schäden durch einen Zusammenstoß mit Wirbeltieren aller Art, also nicht beschränkt auf Wildtiere wie häufig üblich.
Klauseln für mehr Sicherheit
Beginn des Versicherungsschutzes ab Gefahrtragung
Sie haben ein Fahrzeug gekauft und bezahlt, aber noch nicht abgeholt. Plötzlich brennt es. Sie haben Versicherungsschutz, obwohl das Fahrzeug noch nicht zugelassen ist.
Mitversicherung der groben Fahrlässigkeit
Auf einen Einwand der grob fahrlässigen Herbeiführung eines Schadens gemäß § 81 VVG (Versicherungs-Vertrags-Gesetz) wird verzichtet.
Versicherungsschutz auf Schiffen und Fähren
Bei der Benutzung von Schiffen und/oder Fähren in europäischen Gewässern haben Sie Versicherungsschutz.
Verleih von LKW/Zugmaschinen
Sie haben auch hierfür Versicherungsschutz: Der gelegentliche
Verleih von LKW/Zugmaschinen an befreundete Unternehmer
(gleichgültig ob unentgeltlich oder zu den marktüblichen Tagessätzen).
Versehensklausel
Eine Anzeige oder Meldung von Ihnen an die Versicherung ist unabsichtlich
falsch oder Sie unterlassen versehentlich eine Anzeige.
Durch diese Schutzklausel leistet die Versicherung trotzdem.
Geld sparen mit diesen Klauseln
Normalerweise verlangt die Versicherung für die monatliche Zahlung der Versicherungsbeiträge einen Zuschlag von 5 %. Über Dittmeier sparen Sie sich diesen und können bequem in monatlichen Raten bezahlen.
Wenn Sie einen guten Schadensverlauf vorweisen können, beteiligt Sie die Versicherung mit bis zu 20 % am Gewinn. Je nach Versicherer bereits ab 15.000 EUR Netto-Jahresprämie möglich.
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