Verkehrshaftungs-Versicherung

Verkehrshaftungsversicherung

Unverzichtbar, wenn Sie national oder international
als Frachtführer Güter transportieren

 

Eine Verkehrshaftungsversicherung ist für alle sinnvoll, die national oder international als Frachtführer Güter transportieren. Wer Fahrzeuge oder Gespanne mit mehr als 3,5 t. Gesamtgewicht einsetzt, für den ist sie sogar eine gesetzlich vorgeschriebene Pflichtversicherung, die vom Bundesamt für Güterverkehr jederzeit kontrolliert werden kann und zur Gewerbeanmeldung notwendig ist. Sie sichert den Frachtführer gegen finanzielle Ansprüche des Auftraggebers ab und ersetzt dessen berechtigte Ansprüche, beziehungsweise lehnt die unberechtigten Ansprüche ab - notfalls auch gerichtlich. 

Haftung als Frachtführer für Transporte

Was ist bei der Verkehrshaftungsversicherung versichert?

 

Versichert ist die Haftung als Frachtführer für Transporte mit den im Vertrag genannten Fahrzeugen während der Beförderung und der damit im Zusammenhang stehenden Lagerung. Der Versicherer stellt den Frachtführer unter anderem durch Erstattung der Reparatur- oder Ersatzkosten für Schäden am Transportgut sowie den Beitrag zur großen Haverie von der Haftung frei. Auch Schadenabwendungs-, Schadenminderungs- oder Schadenfeststellungskosten, Kosten der Ermittlung und Feststellung des versicherten Schadens sowie Kosten, durch einen für diese Zwecke beauftragten Dritten (z. B. Havariekommissar), sind abgedeckt.

Ebenfalls ersetzt werden die Kosten der Umladung, der einstweiligen Lagerung sowie die Mehrkosten der Weiterbeförderung infolge eines Versicherungsfalls oder versicherten Unfalls des Transportmittels.
Nicht zu verwechseln ist die Verkehrshaftungsversicherung mit der Warentransportversicherung. Da die Haftung als Frachtführer in den allermeisten Fällen begrenzt ist, entsteht gerade bei hochwertigen Ladungen ein hohes Verlustrisiko für den Versender beziehungsweise den Empfänger. Dieses Risiko kann über eine separate Warentransportversicherung abgesichert werden.

 

 

Haftungsgrundlage

 

Der Frachtführer haftet bei innerdeutschen Transporten zum einen aufgrund der gesetzlichen Grundlage des HGB mit 8,33 Sonderziehungsrechten

(etwa 10 Euro) pro Kilogramm Fracht, zum anderen kann die Haftung durch Individualabrede oder AGB erweitert, aber auch beschränkt, werden. Der sogenannte

Haftungskorridor liegt dabei üblicherweise zwischen zwei und 40 Sonderziehungsrechten.

 

Bei grenzüberschreitenden Transporten auf der Straße sind die Haftungsnormen des CMR

(Internationale Vereinbarung über Beförderungsverträge auf Straßen) die Grundlage der Haftung.

 

Verkehrshaftungs-Versicherung

Was ist zur Erstellung eines Angebots nötig?

 

  • Anzahl der Fahrzeuge je Gesamtgewichtklasse (z. B. 7,5 t)
  • Art der Güter, die mit jedem Fahrzeug transportiert werden (z. B. Elektronik, Schüttgut etc.)
  • Haftungskorridor (z. B. 8,33 SZR)
  • Einsatzgebiet (z. B. Deutschland und Benelux-Staaten)
  • Lagerungshaltungsrisiko
  • Zusatzdeckung für fremde Wechselbrücken, Container oder ähnliches

Wo gilt die Verkehrshaftungsversicherung?

Versicherungsschutz i
Grundsätzlich gilt Versicherungsschutz innerhalb der Staaten des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) sowie der Schweiz.
Versicherungsschutz i
Eine Einschränkung z. B. nur auf Deutschland ist oft möglich, ebenso eine Erweiterung auf weitere Staaten außerhalb des EWR.

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Ihre Ansprechpartner für Verkehrshaftungsversicherung
Thorsten Hebling
Versicherungsfachwirt
Technischer Underwriter (DVA)
Kundenbetreuung (Hbv)
+49 (0) 931. 98 00 70-45
+49 (0) 931. 98 00 70-545
Katrin Böse
Versicherungsfachfrau (IHK)
Gepr. Firmenkundenberaterin
(DVA) | Kundenbetreuung (Hbv)
+49 (0) 931. 98 00 70-57
+49 (0) 931. 98 00 70-557
Stefan Böhm
Bankfachwirt
Versicherungsfachmann (IHK)
Kundenbetreuung
+49 (0) 931. 98 00 70-60
+49 (0) 931. 98 00 70-560
Oliver Guth
Prokurist
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