(R)echt wechselhaft

 

OLG Frankfurt: Anscheinsbeweis greift nicht bei plötzlichem Spurwechsel!

 

Bei Auffahrunfällen gilt oft: Der Auffahrende ist schuld – so der Anscheinsbeweis.

Doch was, wenn der Vorausfahrende plötzlich den Spurwechsel abbricht, wieder einschert und bremst?

Genau diesen Fall hatte das OLG Frankfurt zu entscheiden:

Ein Fahrzeug wechselte wegen einer Baustelle auf der A45 zunächst auf die mittlere Spur, scherte dann jedoch wieder auf die linke Spur zurück – und bremste abrupt ab.

Das hintere Fahrzeug konnte nicht mehr rechtzeitig reagieren – es kam zur Kollision mit knapp 60.000 € Schaden.

 

Das Landgericht sah zunächst eine 80 % Haftung des Auffahrenden, doch das OLG korrigierte: Haftung 50:50!

Warum?

  • der typische Auffahr-Unfallverlauf lag nicht vor
  • der Spurwechsel wurde unvermittelt abgebrochen
  • ein ordnungsgemäßes Rückschauverhalten war nicht erkennbar
  • es wurde nicht geblinkt


Fazit: Der Anscheinsbeweis ist widerlegt, wenn das vorausfahrende Fahrzeug sich selbst verkehrswidrig verhält.

 

Urteil vom 29.04.2025 – noch nicht rechtskräftig

OLG Frankfurt am Main, Az. 9 U 5/24

Quelle: Pressemitteilung vom 28.05.2025

 

Diesen spannenden Fall haben wir auch visuell aufbereitet – ideal für unterwegs oder zum Teilen:
Instagram             Facebook

Diese Website verwendet Cookies - nähere Informationen dazu und zu Ihren Rechten als Benutzer finden Sie in unserer Datenschutzerklärung am Ende der Seite.
Klicken Sie auf "Ich stimme allen Cookies zu", um allen Cookies (auch von Drittanbietern) zu akzeptieren und direkt unsere Webseite besuchen zu können, oder klicken Sie auf "Cookie-Einstellungen", um Ihre Cookies selbst zu verwalten.
Cookie-Einstellungen

Hier können Sie die Cookie-Einstellungen verschiedener Tools, die auf dieser Domain verwendet werden, einsehen bzw. ändern.

Technisch notwendige Cookies für grundlegende Funktionen der Webseite. Ein * zeigt einen möglichen Präfix oder Suffix.
Für zielorientierte Cookies können Sie hier Ihre Einstellungen festlegen.