Die wichtigsten Maklervorteile der D&O-Versicherung
D&O Versicherung
Die D&O-Versicherung schützt Organmitglieder wie GmbH-Geschäftsführer, Vorstände, Aufsichtsräte, Beiräte sowie leitende Angestellte und Prokuristen vor den finanziellen Folgen der persönlichen Haftung gegenüber dem eigenen Unternehmen (Innenhaftung) und gegenüber Ansprüchen Dritter (Außenhaftung). Versichert ist die gerichtliche und die außergerichtliche Abwehr sowie die Zahlung von Schadenersatzansprüchen.
Mit der D&O-Versicherung bekommen Entscheider die Sicherheit, die sie benötigen: Individuellen Schutz vor unbekannten oder unkalkulierbaren Risiken und Perspektiven für eine erfolgreiche und gesicherte Zukunft. Auch beherrschende GmbH-Geschäftsführer sollten wegen der Insolvenzantragspflicht eine D&O-Versicherung in Erwägung ziehen.
Das Risiko der Manager/Entscheider
Entscheider können oft nur schwer überschauen, welche finanziellen Konsequenzen ihre Entscheidungen nach sich ziehen. Das verunsichert. Eine einzige strategische Fehleinschätzung kann zu immensen Schadenersatzansprüchen führen. In der Folge haften die Verantwortlichen mit ihrem gesamten Privatvermögen.
In den letzten Jahren werden Entscheider immer häufiger persönlich für Fehler zur Rechenschaft gezogen. Verschärft wird dieses Risiko durch die Gesetzeslage mit dem Prinzip der gesamtschuldnerischen Haftung und der Beweislastumkehr. Im Einzelfall ist es für Entscheider schwierig nachzuweisen, dass sie den Anforderungen ihrer Sorgfaltspflicht in jeder Phase nachgekommen sind.
Pflichtverletzung als Auslöser
Es gibt viele Situationen, die zur Erhebung von Schadenersatzansprüchen gegen Entscheider führen können. Es reicht z. B. schon, den Fehler eines Mitarbeiters nicht sofort zu erkennen. So verlässt der Verantwortliche häufig unbewusst die Grenzen seines unternehmerischen Ermessensspielraums und verletzt dabei möglicherweise:
- die Berichtspflicht
- die Kapitalerhaltungspflicht
- die Überwachungspflicht
- die Insolvenzantragspflicht
- die Verschwiegenheitspflicht
- die allgemeine Sorgfaltspflicht usw.
Der Sinn der D&O-Versicherung
Die D&O-Versicherung schützt Entscheider vor großen Risiken und gibt ihnen so den entscheidenden Rückhalt für die Herausforderungen im Management-Alltag. Versichert ist die gerichtliche und außergerichtliche Abwehr sowie die Zahlung von Schadenersatzansprüchen, die gegenüber Führungskräften im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit erhoben werden.
Droht ein Anspruch, versucht die D&O-Versicherung Schulter an Schulter mit den versicherten Personen die Folgen unter Kontrolle zu halten. Dieses proaktive Schadenmanagement verhindert oft ein Ausufern des Falles. Wird ein Anspruch gegen Entscheider erhoben, organisiert die Versicherung die Rechtsverteidigung. Dazu schaltet sie bei Bedarf hoch qualifizierte und spezialisierte Anwälte ein.
Wer schließt die Versicherung ab?
Versicherungsnehmer ist die juristische Person, sprich das Unternehmen als GmbH, AG oder GmbH & Co. KG, oder auch ein Verein. Manager/Entscheider können die Versicherung auch für sich personenbezogen abschließen.
Versicherte Personen
Die versicherten Personen, das heißt die Empfänger der Versicherungsleistungen im Schadenfall sind die Mitglieder der Führungs- und Aufsichtsorgane des Versicherungsnehmers und der Tochterunternehmen: also Geschäftsführer, Vorstände, Aufsichtsräte, Beiräte, Verwaltungsräte oder ähnliche Organe.
Versicherungsprämie
Eine Absicherung von 500.000 € ist bereits ab ca. 600 € pro Jahr erhältlich.
Für eine Versicherungssumme von 1 Mio. € investieren Sie ca. 1.000 € und für 2 Mio. € ca. 2.000 €.
Alle Beiträge sind zzgl. Versicherungssteuer.
Voraussetzung ist eine positive Risikoprüfung durch den Versicherer.
Schadenbeispiele
Fehlentscheidungen im Management können in Unternehmen schnell Schäden in Millionenhöhe verursachen.
Hier finden Sie mögliche Schadenbeispiele, bei welchen eine D&O-Versicherung greift:
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