Reisebusfahrer-Versicherung
Insolvenzversicherung Reisepreisversicherung

Insolvenz- /
Reisepreis-Versicherung

Pflicht zur Absicherung von Reisepreis-Anzahlungen

 

Nach § 651r BGB hat der Reiseveranstalter für den Fall seiner Insolvenz sicherzustellen, dass dem Reisenden der im Vorausgezahlte Reisepreis sowie gegebenenfalls die Kosten für die Rückreise erstattet werden. Hierfür wird in der Regel eine Insolvenz-/Reisepreisversicherung abgeschlossen. Dem Reisenden ist dann vorab ein Sicherungsschein auszuhändigen.

 

Insolvenz-Versicherung

Günstige Absicherung über Dittmeier

Ihre Ansprechpartner für die Insolvenz- / Reisepreis-Versicherung
Heiko Drechsel
Versicherungsfachwirt
Vertragsbetreuung
+49 (0) 931. 98 00 70-69
+49 (0) 931. 98 00 70-569

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Insolvenz-und Reisepreis-Versicherung

 

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