Reisebusfahrer-Versicherung
Versicherung für Omnibusfahrer

Reisebusfahrer-Absicherung

Auslandskrankenversicherung Plus - Die Absicherung der Fürsorgepflicht des Busunternehmers für seine Reisebusfahrer

 

Busunternehmer, die ihre Busfahrer und Mitarbeiter beruflich ins Ausland entsenden, haben nach § 17 Sozialgesetzbuch V eine Fürsorgepflicht.

Benötigt ein Arbeitnehmer im Ausland medizinische Behandlung, muss der Arbeitgeber für die Kosten aufkommen, die dem Arbeitnehmer nicht von seiner gesetzlichen Kasse gezahlt werden.

Reisebusfahrer-Absicherung

Jeder Reisebusfahrer ist heute in einer gesetzlichen Krankenversicherung versichert.

 

Dieser Versicherungsschutz ist jedoch speziell auf die deutschen Verhältnisse ausgerichtet und bietet nicht immer den notwendigen Schutz im Ausland.

 

Das gilt selbst für Länder, mit denen Sozialversicherungsabkommen bestehen. Deshalb haben Sie als Arbeitgeber ein besonderes Interesse daran, dass Ihre Mitarbeiter bei Erkrankung oder Unfall im Ausland möglichst schnell genesen. Eine wichtige Voraussetzung dafür sind die bestmögliche ärztliche Betreuung und Pflege. Damit sind häufig für Sie nicht kalkulierbare Kosten verbunden. Unabhängig vom individuellen Leistungsumfang der persönlichen Krankenversicherung ist deshalb für alle ins Ausland reisenden Mitarbeiter eine einheitliche Regelung sinnvoll. Für entsandte Mitarbeiter wie Reisebusfahrer sieht das SGB V (§ 17) eine entsprechende Verpflichtung des Arbeitgebers vor.

Mitversicherung von Familienangehörigen

Mitversicherung von Familienangehörigen

 

Für einen Zusatzbeitrag von pauschal 9,50 € können Sie auf Wunsch den Ehepartner und alle minderjährigen Kinder des Busfahrers mitversichern. Die Versicherung gilt auch, wenn die Familienangehörigen alleine reisen. Ihr Busfahrer wird sich über diese Zusatzversicherung sicherlich freuen.

 

Weitere Beschäftigte Ihres Unternehmens mit Auslandseinsatz (z. B. Reiseleiter) können ebenfalls alleine (für 29,50 €/Jahr) oder als Familie (pauschal + 9,50 €) versichert werden. Versicherungsumfang wäre die reine Auslandsreisekrankenversicherung.

Zusammengefasst

Der Arbeitgeber kommt mit der Auslandsreisekrankenversicherung Plus

seiner gesetzlichen Fürsorgepflicht und seiner

sozialen Verantwortung gegenüber seinen Mitarbeitern optimal nach.

Ihre Ansprechpartner für die Auslandsreisekrankenversicherung Plus
Isabelle Witzel
Fachwirtin für Versicherungen und Finanzen
Vertragsbetreuung
+49 (0) 931. 98 00 70-38
+49 (0) 931. 98 00 70-538
Florian Seitz
Fachwirt für Versicherungen und Finanzen
Vertragsbetreuung
+49 (0) 931. 98 00 70-81
+49 (0) 931. 98 00 70-581

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Auslandsreisekrankenversicherung Plus

 

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