GAP-Versicherung
– oft zum halben Preis möglich
Sparen Sie Versicherungskosten
Leasing oder Finanzierung gehören heute zum Alltag. Omnibusse, LKW, Zugmaschinen und Taxis werden häufig über einen Kredit finanziert. Kaum einer weiß, dass es im Schadenfall zu einer Finanzierungslücke kommen kann, denn eine Kfz-Vollkasko-Versicherung bedeutet bei geleasten oder finanzierten Fahrzeugen keineswegs „all inclusive“.
Denn im Falle eines Totalschadens zahlt die Kfz-Versicherung nur den Zeitwert. Die Differenz zwischen Zeitwert und Restforderung des Kreditgebers müssen Sie selbst zahlen. Die Lösung hierfür ist die GAP-Versicherung. Sie wird bei Abschluss eines Leasing- oder Finanzierungsvertrags mit eingeschlossen, meist aber zu viel zu teuren Konditionen.
Die wichtigsten Highlights auf einen Blick:
Optimale Sicherheit durch Abschluss der GAP-Versicherung
Die GAP-Versicherung schließt im Falle eines Totalschadens oder Diebstahls die Lücke zwischen der Entschädigung Ihrer Kfz-Versicherung (Zeitwert Ihres Fahrzeugs) und der Ablöseforderungen aus dem Leasing- oder Finanzierungsvertrag.
Sie ist eine "Stand-alone-Versicherung" und wird zusätzlich zu Ihrer bestehenden Kfz-Versicherung abgeschlossen. Bei Bedarf können Sie Ihre Kfz-Versicherung also wechseln und bleiben so flexibel und unabhängig.
Sie zahlen die günstige Prämie nur einmal für die komplette Laufzeit Ihres Leasing- oder Finanzierungsvertrages.
Die GAP-Versicherung berücksichtigt im Schadenfall eine geleistete Anzahlung, die ansonsten verloren wäre.
Das Wichtigste zur Forderungs-Differenz-Deckung
(GAP-Versicherung)
1. Art der Versicherung
Bei der GAP-Versicherung (engl. Lücke) handelt es sich um eine Forderungsdifferenz-Deckung bei kreditfinanzierten/geleasten Sachen (z. B. Kraftfahrzeuge).
2. Deckungsumfang
Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf den Differenzbetrag zwischen der vertraglich geschuldeten Ausgleichsforderung eines Leasing-, Mietkauf- oder Finanzierungsvertrags zuzüglich einer nicht verbrauchten Anzahlung (sofern geleistet) und dem Wiederbeschaffungs-/Zeitwert der versicherten Sache, der infolge eines Totalschadens oder einer Totalentwendung fällig wird.
3. Voraussetzungen für die Versicherungsleistung
- Das Fahrzeug muss zum Schadenzeitpunkt kaskoversichert sein.
- Es muss ein Totalschaden oder Diebstahl vorliegen.
- Die Kfz-Kaskoversicherung hat den Wiederbeschaffungswert abzügl. Restwert erstattet.
4. Versicherungsbeitrag
Der Versicherungsbeitrag berechnet sich u. a. aus der Art des zu versichernden Fahrzeuges und dem Finanzierungswert. Bei dem Versicherungsbeitrag handelt es sich um einen Einmalbeitrag. Erhoben wird der Beitrag also einmal für die gesamte Laufzeit.
4.1 Der Beitrag für einen Bus
Für einen Bus mit einem Anschaffungswert von 210.000 EUR über die ganze Laufzeit einmalig nur ca. 695 EUR*.
4.2 Der Beitrag für einen LKW/eine Zugmaschine
Für einen LKW/eine Zugmaschine mit einem Neupreis von 120.000 EUR einmalig nur ca. 385 EUR*.
4.3 Der Beitrag für ein Taxi/einen Mietwagen
Für ein Taxi/einen Mietwagen mit einem Neupreis von 65.000 EUR einmalig nur ca. 185 EUR*.
4.4 Der Beitrag für einen Pkw
Für einen PKW mit einem Neupreis von 80.000 EUR einmalig nur ca. 135 EUR*.
* Alle Preise sind zzgl. 19 % Versicherungssteuer.
5. Versicherungsbedingungen
Grundlagen dieser Versicherung sind die Allgemeinen Bedingungen für die Forderungs-Differenz-Versicherung (GAP-Versicherung).
6. Ersetzt die GAP-Versicherung eine Kfz-Versicherung?
Nein, die GAP-Versicherung sichert Ihre Finanzierung bzw. Ihren Leasingvertrag ab. Sie ersetzt keine Kfz-Versicherung.
7. Meine Kfz-Versicherung übernimmt teilweise das GAP-Risiko. Wozu dann eine separate GAP-Versicherung?
Sofern vereinbart, übernimmt die Kfz-GAP-Versicherung immer das GAP-Risiko bei Leasing, aber nur selten bei Mietkauf bzw. Finanzierung. Eine Anzahlung berücksichtigt die Kfz-GAP- Versicherung meist nicht. Ferner zahlen Sie jedes Jahr einen Zuschlag in der Kfz-Versicherung, selbst wenn Sie gar kein GAP- Risiko mehr haben. Die Kfz-GAP-Versicherung kostet somit in der Regel mehr, und das bei schlechterem Versicherungsumfang.
8. Was passiert, wenn mein Leasing- oder Finanzierungsvertrag verlängert wird oder vorzeitig endet?
In diesem Fall verlängert sich oder endet die GAP-Versicherung automatisch ohne Mehrbeitrag bzw. Rückbeitrag. Eine Meldung ist nicht erforderlich.
GAP-Versicherung
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