05.10.2020
(R)echt aktuell: der Bundesgerichthof (BGH) hat am 18.09.2020 ein bemerkenswertes, und für Verkäufer von Kraftfahrzeugen wichtiges Urteil gefällt.
Kurz zusammengefasst: Ein während einer Probefahrt durch einen vermeintlichen Kaufinteressenten unterschlagenes Kraftfahrzeug kann in das Eigentum eines Dritten übergehen, wenn dieser es gutgläubig erwirbt.